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Geschrieben von Matthias Finke
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10.03.2006 |
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Die BRK Bereitschaft Gauting bietet Sanitätsdienste für Veranstaltungen jeder Art an.
Bei Veranstaltungen, bei denen auf Grund der Veranstaltungsart und -größe Gefahren für die Besucher drohen, ist der Veranstalter per Gesetz dazu verpflichtet, eine Sanitätswache einzurichten.
Solche Veranstaltungen sind z.B.:
* Volksfeste
* große Ausstellungen
* Kundgebungen
* Konzerte
* politische Veranstaltungen
* Sportveranstaltungen
* etc.
Hierzu stellen wir Ihnen qualifiziertes Sanitätsdienstpersonal, je nach Bedarf auch mit Zelten, Sanitätscontainern und Rettungsdienstfahrzeugen (Einsatzleitungsfahrzeug / Rettungswagen / Notarztwagen) zur Betreuung Ihrer Gäste zur Verfügung. Je nach Gefahrenpotential der Veranstaltung ist der Veranstalter dazu verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Helfern vorzuhalten.
Zur Beurteilung des Gefahrenpotentials, sind folgende Fragen hilfreich:
* Ist der Raum speziell für Veranstaltungen geschaffen ?
* Wenn nein: Ist der Raum für diese Veranstaltung geeignet ?
* Ist der für die erwartete Besucherzahl groß genug ?
* Gibt es besondere Gefahrenquellen, wie z.B.Hindernisse, Engpässe, Gewässer etc.
* Gibt es ein erhöhtes Verletzungsrisiko, z.B. durch Alkoholkonsum, Zäune, Treppen, Glas etc.
* Können Witterungseinflüsse eine Gefahr darstellen (große Hitze, Unwetter) ?
* Sind ausreichend Fluchtwege vorhanden ?
* In welchem Zustand sind die Sicherheitseinrichtungen ?
* Ist ein Sanitätsraum vorhanden ?
* Ist dieser gut zu finden / ausgeschildert ?
* Ist dieser problemlos auch von Rettungsdienstfahrzeugen zu erreichen ?
* Können weitere Sanitätsräume (z.B. Zelte, San-Container) problemlos im Veranstaltungsbereich platziert werden ?
Für weitere Fragen zum Thema Sanitätsdienste stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
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