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Die 5 W's der Notfallalarmierung |
Die 5 W's der Notfallalarmierung
    
Um den Rettungsdienst die Alarmierung so leicht wie möglich zu machen bei einem Anruf immer diese Angaben machen!
Wo ist es passiert?
Genaue Ortsangaben sind erforderlich:
Straße, Hausnummer, Etage und der Name, wo geklingelt werden muß.
Was ist passiert?
Geht es um eine Erkrankung, eine Schlägerei, ein Feuer, eine Explosion, einen Betriebsunfall, einen Verkehrsunfall? Sind Menschen eingeklemmt oder verschüttet?
Wieviele Verletzte oder Erkrankte sind es?
Mit diesen Informationen kann die Rettungsleitstelle die Zahl der auszurückenden Kräfte und Fahrzeuge bestimmen.
Welche Verletzungen oder Erkrankungen?
Diese - auch ungefähren - Angaben sind wichtig für die Wahl der Rettungsmittel. Weitere Fragen wären: Ist der Patient noch ansprechbar? Sind Atmung oder Kreislauf gestört? Blutet jemand stark?
Warten auf Rückfragen!
Es kann sein, dass in der Leitstelle nicht alle Angaben des Notrufs (vor allem die Ortsangabe!) sofort deutlich verstanden worden sind. In solchen Fällen wird nachgefragt.
Warten Sie bitte unbedingt, bis die Rettungsleitstelle das Gespräch beendet!
Notrufnummern:
Die bereits bekannten Notrufnummern 110 und 112 sind deutschlandweit Erreichbar und haben allgemein Gültigkeit. Auch zu Erreichen aus allen Handynetzen.
Die Notfallnummer 112 aus dem Handynetz ist ausserdem international gültig. Sie werden dann an die jeweilige Notfallnummer weitergeleitet.
Die ehemalige Notrufnummer 19222 funktioniert nur noch in Verbindung einer Ortsnetzvorwahl. So wählen Sie z.B. für den Landkreis Starnberg die 08151/19222. Sie werden dann direkt mit der zuständigen Rettungsleitstelle für dieses Gebiet verbunden.
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